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   OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21   

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https://dejure.org/2021,43598
OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2021 - 19 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2021 - 19 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendige Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten Schwierigkeit des Vergaberechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht ist schweres Recht: Auftraggeber kann Anwalt hinzuziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht ist komplex: Auftraggeber bekommt Anwaltskosten erstattet! (VPR 2021, 190)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht ist (manchmal) komplex: Auftraggeber bekommt Anwaltskosten erstattet! (IBR 2022, 84)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21
    Vielmehr erfordert die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen eine differenzierende Betrachtung des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 Rn 61 zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21
    Bei der Prüfung ist darauf abzustellen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, a.a.O., OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 14.10.2020 - VII-Verg 36/19 Rn 102; zit. nach juris).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21
    Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der Auftraggeber sich die notwendige Sach- und Rechtskenntnis grundsätzlich selbst verschaffen (OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08 Rn 13; zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 43/18

    Nachprüfungsverfahren: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn genehmigt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21
    VII-Verg 43/18 Rn 13 m.w.N.; zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 30.09.2019 - 54 Verg 9/16

    Keine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren: Keine Kostenerstattung!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 19 Verg 4/21
    Zu den danach mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen der Vergabekammer gehören auch Entscheidungen, mit denen die Vergabekammer über die Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts nach § 182 Abs. 4 GWB entschieden hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Vergabesenat, Beschluss vom 30.09.2019 - 54 Verg 9/16).
  • KG, 14.12.2022 - Verg 10/22

    Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren

    Wegen der Schwierigkeit des Vergaberechts, der kontradiktorischen Ausgestaltung des Nachprüfungsverfahrens und der Eilbedürftigkeit des Vortrags in Vergabesachen ist die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten mithin nicht nur ausnahmsweise bei ungewöhnlichen Konstellationen als notwendig zu erachten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2021 - 19 Verg 4/21 - juris Rn. 7).
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